Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Dokument, das Daten zur Energieeffizienz und zu den anfallenden Energiekosten eines Gebäudes liefern soll. So soll er einen Vergleich zwischen Immobilien ermöglichen, den Miet- oder Kaufinteressenten in ihre Miet- oder Kaufentscheidung einfließen lassen können.
Seit 2009 ist der Energieausweis bei allen Wohngebäuden in Deutschland Pflicht. Bei Vermietung oder Verkauf haben potenzielle Mieter oder Käufer das Recht, die Vorlage eines Energieausweises vom Eigentümer, Vermieter oder Verkäufer einzufordern. Seit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV), die seit dem 1. Mai 2014 gilt, müssen Verkäufer oder Vermieter den Energie-Effizienzstandard bereits in der Immobilienanzeige nennen. Bei Wohnungsbesichtigungen muss der Ausweis auf Verlangen vorgezeigt werden. Wer dies vorsätzlich oder leichtfertig nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht, muss mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Bei allen Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen die Angaben aus dem Energieausweis dargestellt werden
Ausnahmen von der Energieausweis Pflicht
Ausgenommen von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind kleine Gebäude unter 50m² Nutzfläche oder nicht beheizbare Räume. Ebenso sind Baudenkmäler oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen hiervon ausgenommen. Auch für Gebäude wie Werkstätten, Stallungen, Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung liegt keine Ausweispflicht vor
Aushangpflicht für Energieausweise
Die Pflicht, Energieausweise öffentlich sichtbar zu machen bzw. auszuhängen, gilt nur für gewerblich genutzte Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche und großem Publikumsverkehr, also beispielsweise Kaufhäuser, etc. seit dem 08.07.2015 betrifft diese Pflicht Gebäude bereits ab 250 m² Nutzfläche. In diesen Gebäuden ist eine Aushangseite an einer für die Öffentlichkeit gut zugänglichen Stelle anzubringen.
Wie lange gelten Energieausweise?
Jeder Energieausweis gilt ab Ausstellung zehn Jahre, eine Verlängerung ist nicht möglich. Nach größeren Umbauten oder Modernisierungen muss er neu erstellt werden, da sich diese Maßnahmen auf den Energiebedarf auswirken.
Welcher Energieausweis wird für Ihr Gebäude benötigt?
- Bedarfsbasierte Energieausweise sind vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als 5 Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen zur energetischen Sanierung seines Gebäudes bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.
- Für alle anderen Wohngebäude, also bei Gebäuden mit mehr als 5 Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.Allerdings raten Mieterbund und Verbraucherzentralen bei Wohngebäuden grundsätzlich zum Bedarfsausweis.
Ausstellung eines Energieausweises
Die Ausstellung eines Energieausweises übernehmen qualifizierte Energieberater. Bspw. können Sie den Antrag für einen Energieausweis bei der Firma Entega Energie online selbst beantragen. https://www.entega.de/energieausweis
Bei einem geplanten Verkauf Ihrer Immobilie übernehmen wir die Antragsstellung und die Kosten für den Energieausweis. Gerne beraten wir Sie hierzu im Vorfeld.
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