Was ist Wertsteigerung und was ist Werterhalt?

Mittelmäßige Ausstattungen der Wohnungen werden als überteuerte Rechtfertigung angepriesen und notwendige Instandhaltung der Wohnhäuser auf minimale arbeiten dezimiert.
Notwendige Sanierungsmaßnahmen an Wohnungen sind beispielsweise: Erneuerung von Heizkörpern oder Etagenheizungen, Erneuerung von Stromleitungen, Erneuerung von Fußböden wie beispielsweise Parkett, Fliesen oder Laminat, Renovierung der Wohnung, Modernisierung der Fenster oder der Wohnungseingangstür.
Dieser werterhaltenden Maßnahmen sind alle 15-30 Jahre notwendig und dürften eigentlich zu keiner Mieterhöhung führen. Denn eine Wertsteigerung ist hieraus nicht erkennbar.